Corona & Wald

Waldbewirtschaftung weiterhin möglich

Auch in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen dürfen Sie sich als Waldbesitzer in Ihrem Wald aufhalten und diesen bewirtschaften und pflegen. Fragen, die immer wieder auftauchen, beantwortet das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf seiner Homepage: www.stmelf.bayern.de/coronavirus

Einen Kernaussagen finden Sie nachfolgend:

Ist Waldarbeit weiter möglich?

Ja. Der Kontakt zu anderen Menschen ist aber auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Die Vorgaben der Arbeitssicherheit sind zwingend einzuhalten. Demnach ist eine Alleinarbeit mit der Motorsäge nicht zulässig. Der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern ist aber einzuhalten.

Darf ich meinen Wald auf Käferbefall kontrollieren?

Ja. Hierzu sind Sie als Waldbesitzer gesetzlich verpflichtet. Gerade zur jetzigen Jahreszeit und bei der anhaltend trockenen Witterung ist dies sogar besonders wichtig. Damit einhergehend sollte auch die Sturmholzaufarbeitung fortgeführt bzw. abgeschlossen werden.

Darf ich meine Frühjahrskulturen pflanzen?

Ja. Die Pflanzung ist eine reguläre Betriebsarbeit. Kontakte zu anderen Menschen sind aber durch entsprechende Arbeitsorganisation möglichst zu vermeiden.

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