Waldpakt 2018

Der Wald mit seinen vielfältigen, unverzichtbaren Funktionen befindet sich im Wandel. Neben der Urbanisierung bereitet auch der Klimawandel enorme Probleme. Deshalb sind sich die Bayerische Staatsregierung und die Vertreter des Waldbesitzes einig, dass die 700.000 bayerischen Waldbesitzer Unterstützung benötigen.
2018 unterzeichneten sie deshalb eine „Erklärung zur Stärkung der Bayerischen Forstwirtschaft und des ländlichen Raumes – Zukunft für Bayerns Wälder -, aufbauend auf der bereits 2013 unterzeichneten Erklärung. Ziel ist es, die partnerschaftliche Zusammenarbeit der Waldbesitzarten untereinander sowie mit der Bayerischen Staatsregierung weiterzuentwickeln.
Wesentliche „Paktinhalte“ sind:

1. Weiterentwicklung der multifunktionalen Forstwirtschaft und bestmögliche Umsetzung der Waldumbauoffensive 2030 unterstützt von der Initiative „Strukturverbesserung im Privatwald“
2. Erhalt der biologischen Vielfalt ohne pauschale Flächenstilllegungen und Förderung des Vertragsnaturschutzprogramms Wald
3. Stärkung und Förderung der FZus durch Erhalt der staatlichen FZus-Berater über 2019 hinaus und Bereitstellung von 10 Mio. € Fördermittel für die FZus im Doppelhaushalt 2019/2020
4. Kommunalwald: Betriebsleitung/-ausführung bis 200 ha werden gegen Entgelt den Kommunen angeboten. Bei Eigenbewirtschaftung des K-Waldes wird eine Anpassung des Gemeinwohlausgleichs 2012 angestrebt
5. BaySF bietet eine vertrauensvolle Partnerschaft auf allen Ebenen an
6. Ausbau der Fortbildungsangebote für Waldbesitzer, Ausbildung von Fachpersonal und Förderung der Forschung und Lehre an den Bildungseinrichtungen hinsichtlich der Folgewirkungen des Klimawandels
7. Projekt „Waldbesitzer vermitteln Forstwirtschaft“ soll unter dem Dach der FZus einen stärkeren Bezug v. a. der jüngeren Generationen zur Forstwirtschaft herstellen
8. Vermehrte stoffliche und energetische Verwendung von Holz als Klimaschutzmaßnahme unter Berücksichtigung der regionalen bayerischen Herkunft. Beabsichtigte Steigerung der Holzbauquote für öffentliche Baumaßnahmen auf 80% und Förderung des mehrgeschossigen Holzbaus.
9. Bekenntnis zum Grundsatz „Wald vor Wild“, aber nicht „Wald ohne Wild“ als Voraussetzung für den klimastabilen Waldumbau. Ausbildungsförderung für Landwirte und Waldbesitzer in Sachen Jagdrecht/-praxis, sowie Festhalten am forstlichen Gutachten zur Verbisssituation mit Entwicklung von Leitlinien für dauerhaft „rote Reviere“
10. Vereinfachung des Fördervollzugs für den Klein- und Kleinstprivatwald
11. Festhalten am Cluster Forst und Holz, ProHolz Bayern und Stärkung der Bioökonomie und der Entwicklung von Biotechnologien

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