Jagd

Verbissgutachten

Unser Ziel ist ein standortgemäßer und möglichst naturnaher Zustand des Waldes unter Berücksichtigung des Grundsatzes „Wald vor Wild“. So steht es im Art. 1 des Bayerischen Waldgesetzes.
Unterstützt wird die Aussage vom Bayerischen Jagdgesetz. Laut diesem ist eine Beeinträchtigung der forstwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild möglichst zu vermeiden. Insbesondere soll die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen möglich sein.
Um diese Ziele zu erreichen, ist ein Austausch zwischen Waldbesitzer, Jagdgenossen und Jäger zwingend erforderlich.

Siehe:
Bayerisches Jagdgesetz
Wildtierportal Bayern

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