EUDR
EUDR – Europäisches Gesetz zur entwaldungsfreien Lieferkette
Das Bürokratiemonster EUDR ist leider immer noch nicht entschärft und das Inkrafttreten am 30.12.2025 rückt immer näher.
Der Bayerische Waldbesitzerverband kämpft gemeinsam mit der AGDW (Arbeitsgemeinschaft Deutsche Waldbesitzerverbände) für die Einführung der „Null-Risiko-Variante“. Diese soll gelten für Länder mit gesicherter Entwaldungsfreiheit. Diese „Null-Risiko-Variante soll als Subkategorie der „Niedrig-Risiko-Variante“ umgesetzt werden. Somit bleibt die Architektur der EUDR erhalten. Damit würde die aktive Informationspflicht mit Meldung der Geodaten durch den Waldbesitzer wegfallen. Lediglich die Referenznummer für ein geographisch definiertes Gebiet (Bundesland oder Bundesrepublik) müsste weitergegeben werden.